Antiquariat

Tobias Müller

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Bamberg - (Verordnung des Fürstbischofs Christoph Franz von Buseck), 1796.

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Best.Nr. 11758

1 gefalt. Doppelblatt Fol.

Verordnung, dat. Bamberg 26. Juni 1796. - Leicht gebräunt und fleckig, die Ränder etwas knittrig, mit alten Faltspuren und einer hs. Eintragung auf der Rückseite aus der Zeit. - Der Fürstbischof beklagt, dass mehr und mehr Kinder oder Pflegebefohlene das "Eheverlöbniss" ohne Einwilligung der Eltern oder Vormünder geben, wodurch das Wohl der Kirche und des Staates beeinträchtigt werde. Er legt somit fest, dass Ehen von Kindern nur mit der vorliegenden Einwilligungen geschlossen werden können und regelt in der Verordnung diverse Einzelfälle.