Best.Nr. 11757
Fol.
Verordnung der Hofkanzlei im Namen des Fürstbischofs Friedrich Karl von Schönborn, dat. Würzburg 11. September 1741. - Gleichmäßig schwach gebräunt, mit einer hs. alten Eintragung, glatt, Ränder etwas knittrig. - Die Kanzlei hebt ein Patent vom April des gleichen Jahres wieder auf, nachdem überschüssiges Getreide in den Lagern außerhalb des Hochstifts verkauft werden darf. Grund ist die schlechte Ernte. Von nun an darf kein Getreide, Heu oder Stroh ohne Genehmigung ausgeführt werden. Die "Durchführ" bleibt davon ausgeschlossen.