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Tobias Müller

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Franken - "Staatsrechtliche Verhältnisse der unmittelbaren adelichen Gutsbesitzer in dem Umfange der kurpfalzbaierischen Entschädigungsländer", besonders den fränkischen Fürstenthümern Bamberg und Wirzburg. o.O. u. V., 1804.

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Best.Nr. 11637

108 S., XXVIII S.; 8°/ Bindeeinheit

Außen etwas schmutzfleckig und knittrig, leicht gebräunt und minimal stockfleckig. - Das von einem "wahrheitsliebenden teutschen Patrioten, aber keinem Hofpublizisten" veröffentlichte Werk stellt eine direkte Gegenantwort auf das ein Jahr vorher erschienene gleichnamige Werk des im Dienste des bayerischen Churfürsten stehenden Staatsrechtlers Nicolaus Thaddäus Gönner dar. Gönner verfasste eine Studie, nach der die fränkische Reichsritterschaft entgegen der Reichsverfassung zu ihren Landständen und Rechten gekommen sei und deshalb eine Rückführung auf die rechtlich korrekte Basis eine Angliederung der Territorien der Reichsritterschaft an den Rechtsnachfolger der Hochstifte Würzburg und Bamberg (also Churbayern) zur Folge habe. Dieser Rechtsansicht widerspricht der unbekannte Autor heftig und legt die legitimen Besitzansprüche der Ritterschaft dar, begleitet von Prognosen, falls die geplante Okkupation stattfinden sollte. Er beginnt seine Argumentationskette im Mittelalter mit der Entstehung der Territorien und zeichnet die Ritterschaft als einen Stabilitätsanker des alten Reiches. Er beginnt seine Abhandlung mit den Worten: "Die staatsrechtlichen Verhältnisse der in ungeschlossenen Territorien liegenden Besitzungen des unmittelbaren Reichsadels haben seit dem Westphälischen Frieden schon einigemal von ihren, ehemals ebenfalls kleineren fürstlichen Nachbarn, ..., starke Anfechtungen erlitten, aber noch keine Angriffe auf dieselben haben in Bezug auf die Reichskonstitution so vieles Aufsehen erregt, und sind wegen der Allgemeinheit für die innerliche Ruhe so gefährlich gewesen, als die dermaligen." - Äußerst seltenes Beispiel für die Versuche des kleineren Adels seine Ansprüche im Rahmen der Mediatisierung nicht zu verlieren und Teil der propagandistischen Schlacht, die von beiden Seiten geführt wurde.